Aktuell | 12. Dezember 2024
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschloss mit breiter Mehrheit die Durchführung des Wettbewerbs für das Opernhaus der Zukunft am Standort Am Wehrhahn.
Das Verfahren wird am Montag, 20. Januar 2025 mit dem Preisgerichtskolloquium beginnen, die Ausgabe der Unterlagen an die teilnehmenden Büros erfolgt am Donnerstag, 30. Januar 2025.
2. September 2024
Am 2. September ist eine Änderungsmitteilung zum Verfahren bekanntgemacht worden, die am 4. September im EU-Amtsblatt erschienen ist. Erforderlich wurde die Änderungsmitteilung, da sich die Zusammensetzung des Preisgerichts verändert hat.
31. Juli 2024
Der Teilnahmewettbewerb wurde am 31. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht. Interessentinnen und Interessenten konnten sich bis einschließlich 11. September 2024 auf dieser Homepage für die Teilnahme bewerben. |
Ausloberin | IPM Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH
Henkelstraße 164
40589 Düsseldorf
vertreten durch
Dr.-Ing. Heinrich Labbert, Technischer Geschäftsführer
Michael Köhler, Technischer Geschäftsführer
Manfred Kornfeld, Kaufmännischer Geschäftsführer
Projektleitung ODZ: Roland Baumann
im Auftrag der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Dezernat für Kultur und Integration
Zollhof 13
40221 Düsseldorf |
Verfahren | Das Verfahren wird als nichtoffener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach §§ 69 ff, §§ 78 ff VgV und § 3 Abs. 3, 4 RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Der Wettbewerb richtet sich an Generalplanende (Architekten/innen und Landschaftsarchitekt/innen nebst Fachplanende) und findet anonym statt.
Die Namen der Teilnehmenden der 2. Phase werden den Mitgliedern des Preisgerichts und der Ausloberin erst nach Abschluss der Entscheidung des Preisgerichts in der 2. Phase bekannt gemacht.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die Auftraggeberin stellt einzelne Dokumente im Wettbewerbsverfahren auf englisch zur Verfügung (als Serviceleistung). Verbindlich bleibt auch in diesem Fall die deutsche Fassung.
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Jury | Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter:
Univ. Prof. Brian Cody
Ingenieur, Graz
Andreas Cukrowicz
Architekt, Graz
Prof. Hannelore Deubzer
Architektin, Berlin/München
Heiner Farwick
Architekt, Ahaus
Jochen Kral
Stadtplaner, Beigeordneter für Mobilität, Landeshauptstadt Düsseldorf
Prof. Regula Lüscher
Architektin, Winterthur
Prof. Dr.-Ing. habil. Peter Mark
Ingenieur, Dortmund
Wesko Rohde
Meister für Veranstaltungstechnik, Oldenburg
Dorothée Schneider
Architektin, Stadtkämmerin, Landeshauptstadt Düsseldorf
Prof. Katinka Temme
Architektin, Augsburg
Prof. Anca Timofticiuc
Architektin, Berlin
Robin Winogrond
Landschaftsarchitektin, Zürich
Cornelia Zuschke
Architektin, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen, Landeshauptstadt Düsseldorf
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
Dr. Stephan Keller
Oberbürgermeister, Landeshauptstadt Düsseldorf
Miriam Koch
Beigeordnete für Kultur und Integration, Landeshauptstadt Düsseldorf
Alexandra Stampler-Brown
Geschäftsführende Direktorin Deutsche Oper am Rhein, Düsseldorf
Dr.-Ing. Heinrich Labbert
Geschäftsführung IPM Düsseldorf GmbH
Dr. Alexander Fils
Fraktion CDU, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
Clara Gerlach
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
Markus Raub
Fraktion SPD, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
Manfred Neuenhaus
Fraktion FDP, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sigrid Lehmann
Fraktion Die Linke, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
Wolf-Rüdiger Jörres
Fraktion AFD, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
Christopher Schrage
PARTEI-Klima-Fraktion, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
Alexander Führer
Gruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf |
Beurteilungsverfahren im Wettbewerb | Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden anhand der bekanntgemachten Kriterien beurteilt. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen, wobei die hier genannte Reihenfolge der Kriterien keine Hierarchie darstellt.
Alle Teilkriterien betreffen ganzheitlich die Nachhaltigkeit der Entwürfe.
• Entwurfsidee
• Städtebau
• Baukörper- und Freiraumgestaltung
• Innere und äußere Raumqualität
• Funktionalität und Erschließung
• Leistungs- und Programmerfüllung
• Berücksichtigung der raumklimatischen Anforderungen
• Energie
• Baukonstruktion und Gebäudetechnik
• Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb
• Genehmigungsfähigkeit
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Wettbewerbssumme | Die Ausloberin stellt für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 2.640.000 Euro (netto) zur Verfügung.
In der 1. Phase des Realisierungswettbewerbs wird unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 1. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von 1.320.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Unter allen Teilnehmenden der 2. Phase, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 2. Phase abgeben, wird eine Gesamtsumme von 700.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Die Aufwandsentschädigung wird unabhängig von den vergebenen Preisen gewährt.
Für Preise wird in der 2. Phase zusätzlich eine Preissumme von 620.000 Euro (netto) ausgeschüttet. Vorgesehen ist folgende Verteilung:
• 1. Preis: 250.000 Euro
• 2. Preis: 185.000 Euro
• 3. Preis: 125.000 Euro
• 4. Preis: 60.000 Euro
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Teilnehmende | In dem dem Realisierungswettbewerb vorgeschalteten Auswahlverfahren prüft die IPM die vorläufige Eignung der teilnahmeberechtigten Bewerber/innen anhand eines von den Bewerbern/innen einzureichenden Teilnahmeantrags. Sie legt auf Grundlage einer Bewertung der eingereichten Referenzen eine Rangfolge der Bewerber/innen fest. Die besten 18 bis 24 Bewerber/innen wählt sie für die Teilnahme am Realisierungswettbewerb aus.
Weitere sechs Teilnehmende sind gesetzt durch den vorgeschalteten städtebaulichen Ideenwettbewerb, sofern sie die in diesem Verfahren aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllen. |
Gesetze Teilnehmende | Folgende sechs Teilnehmende sind als Verfasserinnen und Verfasser der in einem vorgeschalteten städtebaulichen Ideenwettbewerb mit Preisen ausgezeichneten Entwürfen gesetzt und zur Teilnahme aufgefordert:
christoph ingenhoven architects gmbh, Düsseldorf, und
West 8 urban design & landscape architecture b.v., Rotterdam
gmp International GmbH, Berlin, und
POLA Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin
Henning Larsen Architects A/S, Kopenhagen, und
Meyer Architekten GmbH, Düsseldorf
HPP Generalplanung GmbH, Düsseldorf, und
Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden
Prof. Jörg Friedrich Studio PFP GmbH, Hamburg, und
Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH, München
Snøhetta Oslo AS, Oslo
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Teilnahmeberechtigung | Als Generalplanende teilnahmeberechtigt gem. § 4 Abs. 1 RPW 2013 sind in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die, am Tage der Wettbewerbsbekanntmachung, nach den am Tage der Wettbewerbsbekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/in" berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind oder bei dem/der Architekten/in der Bewerbung angestellt sind.
Zur Bewerbung hatte der/die Architekt/in ein Team mit mindestens einem/einer Landschaftsarchitekt/in, einem/einer Ingenieur/in für Technische Ausrüstung und einem/einer Ingenieur/in für Tragwerksplanung zu benennen, die, am Tage der Wettbewerbsbekanntmachung, nach den am Tage der Wettbewerbsbekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/in“ resp. "Ingenieur/in" berechtigt und selbständig freiberuflich tätig sind oder bei dem/der Architekten/in der Bewerbung angestellt ist.
Der Nachweis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ kann sowohl für die Ingenieure/Ingenieurinnen für Tragwerksplanung als auch für die Ingenieure/Ingenieurinnen für Technische Ausrüstung zum Beispiel durch den Nachweis einer Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer in Deutschland oder in einer Ingenieurkammer im Zulassungsgebiet und für die Ingenieure/Ingenieurinnen für Tragwerksplanung zusätzlich entsprechend § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018 geführt werden.
Der Nachweis der selbständigen und freiberuflichen Tätigkeit der Ingenieure/innen für Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung kann zum Beispiel durch den Nachweis ihrer Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Beratende/r Ingenieur/in“ geführt werden.
Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen, bei denen der zu benennende bevollmächtigte Vertreter sowie der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die zuvor genannten fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
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Teilnahmehindernisse | Teilnahmehindernisse sind die § 4 Abs. 2 der RPW 2013 sowie § 6 und § 7 VgV beschrieben. Sonstige gesetzliche Ausschlussgründe bleiben unberührt. |
Weitere Beauftragung | Zur Umsetzung des Projekts wird die IPM, soweit sie ihrerseits dazu von der LHD be-auftragt wird, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV einen der Preisträger/innen, in der Regel der/die Gewinner/in, mit weiteren Leistungen, insbesondere gemäß § 34 HOAI 2021 (Objektplanung Gebäude und Innenräume), § 39 HOAI 2021 (Objektplanung Freianlagen), § 51 HOAI 2021 (Fachplanung Tragwerksplanung) und § 55 HOAI 2021 (Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1 bis 8) und den erforderlichen weiteren Leistungen zur Koordinierung der Fachplaner/innen (Generalplanung) beauftragen, sofern der (Weiter-) Beauftragung im Übrigen kein wichtiger Grund entgegensteht.
Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Die erste Auftragsstufe wird voraussichtlich die Leistungen der Leistungsphase 2 und 3 gemäß §34 bzw. § 39 bzw. §55 bzw. §51 HOAI 2021 umfassen. Die zweite Auftragsstufe wird u.a. die Leistungen der Leistungsphase 4 und die dritte Auftragsstufe die Leistungen der Leistungsphasen 5 und 6 (beide ggf. teilweise) gemäß § 34 bzw. § 39 bzw. §55 bzw. §51 HOAI 2021 umfassen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen bis einschließlich der Leistungsphase 8 der HOAI zu beauftragen. Der/die Generalplanende erhält für seine Leistungen ein Pauschalfesthonorar, das sich aus Teilpauschalen für die einzelnen Beauftragungsstufen unterteilt.
§ 8 Abs. 2 RPW 2013 wird dadurch Rechnung getragen, dass, wenn die vollständige Ausführungsplanung sowie die der Leistungsphasen 6 bis 8 HOAI durch die Art der Vergabe der Bauleistungen nicht erforderlich ist oder aus anderen Gründen eine solche nicht beauftragt wird, die Auftraggeberin durch angemessene weitere Beauftragung der Preisträgerin / des Preisträgers sicherstellt, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Dies umfasst i.d.R. die Beauftragung von Leitdetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung und Qualitätskontrolle. |
Termine | Online Forum Bewerbungsphase | 31. Juli bis 4. September 2024 |
Bewerbungsschluss | 11. September 2024 |
Auswahlgremium | Oktober 2024 |
Preisgerichtskolloquium | 20. Januar 2025 |
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Ausgabe der Unterlagen 1. Phase | 30. Januar 2025 |
Online Forum 1. Phase | 30. Januar bis 21. Februar 2025 |
Teilnehmendenkolloquium 1. Phase | 11. Februar 2025 |
Abgabe der Arbeiten 1. Phase | 17. April 2025 |
Abgabe der Modelle 1. Phase | 24. April 2025 |
Preisgerichtssitzung 1. Phase | 27. und 28. Mai 2025 |
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Bearbeitungszeitraum 2. Phase | voraussichtlich Juni bis September 2025 (ca. 12 Wochen) |
Preisgerichtssitzung 2. Phase | voraussichtlich November 2025 |
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| Etwaige Terminänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und den Auslobungsunterlagen, sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bindend. |